Lizenzvereinbarung
Deutsche Übersetzung der russischen Originalvereinbarung. Für die deutsche Version wird Abschnitt 4.1 auf Preise in Euro (EUR) angepasst; alle übrigen Bedingungen bleiben unverändert. Bei Abweichungen ist der russische Originaltext maßgeblich.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung „Рефокус“ (INN 7606050404, OGRN 1047600807539), nachfolgend Lizenzgeber, veröffentlicht diese Vereinbarung über Lizenz und Nutzung als Angebot an Dritte (Lizenznehmer oder Nutzer) gemäß Artikel 437 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs der Russischen Föderation.
1. Begriffe
1.1. „Website“ bezeichnet refocus.community und seine Sprachversionen. „Dienst“ bezeichnet die vom Lizenzgeber bereitgestellte Refocus Plattform mit ihren Funktionen. „Konto“ ist der persönliche Zugang des Nutzers. „Inhalt“ sind Texte, Bilder, Audio, Video, Antworten und sonstige Materialien, die über den Dienst bereitgestellt werden.
1.2. „Lizenznehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder ein Einzelunternehmer, die beziehungsweise der dieses Angebot annimmt. „Entgelt“ ist die für das Nutzungsrecht zu zahlende Lizenzvergütung. Weitere Begriffe werden entsprechend dem russischen Original verwendet.
2. Gegenstand
2.1. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die vereinbarte Dauer ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, den Dienst im Rahmen seiner Funktionen zu nutzen. Das Recht wird nicht übertragen; Unterlizenzen sind ausgeschlossen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
2.2. Der Dienst ermöglicht das Erstellen und Verwalten von Online-Communities und Studien, die Interaktion mit Teilnehmenden sowie die Auswertung von Ergebnissen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und den Angaben auf der Website oder der Rechnung beziehungsweise dem Angebot.
2.3. Rechte an der Software, ihrem Design und sonstigen Ergebnissen geistiger Tätigkeit verbleiben beim Lizenzgeber oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Lizenznehmer erhält nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
2.4. Der Lizenznehmer kann den Dienst nach Registrierung und, bei entgeltlicher Nutzung, nach Zahlung verwenden. 2.5. Zugangsdaten dürfen nicht an Unbefugte weitergegeben werden. 2.6. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Datenschutzerklärung beschrieben. 2.7. Der Zugang erfolgt durch Identifikation des Nutzers auf der Website.
3. Annahme des Angebots
3.1. Nach Artikel 438 des russischen Zivilgesetzbuchs gilt bereits die erste der folgenden Handlungen als vollständige und vorbehaltlose Annahme: Registrierung für den Dienst oder Zahlung der Lizenzvergütung nach der Anlage beziehungsweise dem Angebot. 3.2. Die durch Annahme geschlossene Vereinbarung bedarf keiner beidseitigen Unterschrift und ist in elektronischer Form gültig.
4. Kostenlose und entgeltliche Nutzung; Zahlung
4.1. Die Höhe der Vergütung steht auf der Website oder in der Rechnung beziehungsweise dem Angebot, das der Lizenzgeber nach Abstimmung von Funktionen, Dauer und weiteren Bedingungen übersendet. Für die Tarife der deutschen Version werden Beträge in Euro (EUR) angegeben.
4.2. Die Vergütung wird im Voraus gezahlt. Für juristische Personen und Einzelunternehmer stellt der Lizenzgeber auf Anfrage eine Rechnung aus. 4.3. Die Rechnung ist innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung zu bezahlen. 4.4. Der Lizenznehmer trägt die Kosten seines Zahlungswegs, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5. Der Lizenznehmer erkennt an, dass er das Nutzungsrecht für den gesamten vorausbezahlten Zeitraum entsprechend den auf der Website oder im Angebot genannten Beträgen und Fristen erhält. 4.6. Nach Zahlung wird der Zugang für den bezahlten Zeitraum automatisch eingeräumt. Zusätzliche Leistungen des Lizenzgebers können gesondert bezahlt werden.
4.7. Vom Nutzer angegebene personenbezogene Daten wie Name, Anschrift, Telefon und E-Mail sind vertraulich und werden nicht veröffentlicht. 4.8. Der Lizenzgeber kann eine kostenlose Nutzung zu den von ihm auf der Website veröffentlichten Bedingungen anbieten. 4.9. Er kann diese nach eigenem Ermessen verweigern, einschränken oder beenden. 4.10. Die Lizenzvergütung unterliegt wegen des vereinfachten Besteuerungssystems des Lizenzgebers nicht der Mehrwertsteuer.
5. Rechte und Pflichten der Parteien
5.1. Der Lizenzgeber verpflichtet sich, nach Erfüllung der Zahlungspflicht das Nutzungsrecht einzuräumen, die vertragsgemäße Nutzung außer während Wartung und Fehlerbehebung zu ermöglichen und während der Vertragsdauer an Werktagen von 9:00 bis 18:00 Uhr GMT+3 technischen Support bereitzustellen. Anfragen gehen an support@refocus.community oder über den Chat; die Antwortzeit hängt von der Verfügbarkeit des Teams ab.
5.2. Der Lizenzgeber darf erforderliche Angaben und Unterlagen verlangen; die Vergütung durch Veröffentlichung auf der Website für künftige Zeiträume ändern, ohne bereits bezahlte Beträge oder Laufzeiten zu berühren; diese Vereinbarung einseitig ändern, wobei die weitere Nutzung als Zustimmung gilt.
5.2.4. Er darf den Dienst wegen Wartung, Reparatur oder Notfallarbeiten vorübergehend unterbrechen. 5.2.5. Für Ausfälle fremder Kommunikationswege oder Handlungen Dritter und daraus folgende Verluste, entgangenen Gewinn, gestohlene Zugangsdaten oder Verzögerungen übernimmt er keine Verantwortung im Rahmen des russischen Originals.
5.2.6. Inhalte und Funktionen dürfen jederzeit aktualisiert werden, möglichst außerhalb üblicher Arbeitszeiten. 5.2.7. Zwei Jahre nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung kann der Lizenzgeber sämtliche übermittelten Daten endgültig löschen. 5.2.8. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung oder russisches Recht kann er das Konto ohne Entschädigung oder Rückzahlung entfernen.
5.3. Der Lizenznehmer muss rechtzeitig vollständig bezahlen, vollständige und richtige Angaben machen, russisches Recht sowie das Recht seines Landes beachten und keine rechtswidrigen oder herabsetzenden Materialien veröffentlichen. Werke oder andere geschützte Ergebnisse des Dienstes dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht verbreitet oder verlinkt werden.
5.3.6–5.3.12. Der Lizenznehmer verfolgt Änderungen der Vereinbarung, liest neue Fassungen und stellt die Nutzung bei Nichtannahme ein; hält Zugangsdaten geheim; nutzt den Dienst nur im eingeräumten Umfang; macht wahrheitsgemäße Angaben; achtet Rechte Dritter und sorgt selbst für Internetzugang und die zur Datenübertragung erforderliche Ausstattung. 5.4. Nutzungsberichte an den Lizenzgeber sind nicht erforderlich.
6. Personenbezogene Daten
6.1. Sofern die vereinbarten Funktionen es erlauben, kann der Lizenznehmer über den Dienst personenbezogene Daten von Studienteilnehmenden erheben. Er bestimmt Zwecke und Datenkategorien selbst und beauftragt den Lizenzgeber mit der Verarbeitung von E-Mail-Adressen, Namen, Ton- und Bildaufnahmen und weiteren für die Studie notwendigen Daten.
6.1.3. Der Auftrag umfasst Erhebung, Erfassung, Ordnung, Speicherung, Aktualisierung, Auslesen, Nutzung, Übermittlung, Bereitstellung, Zugriff, Anonymisierung, Sperrung, Löschung und Vernichtung, mit oder ohne Netzübertragung und mit oder ohne automatisierte Mittel.
6.2. Der Lizenznehmer gewährleistet, dass die Daten rechtmäßig erhoben wurden, ihre Zwecke mit dieser Vereinbarung vereinbar sind und die Teilnehmenden eingewilligt haben.
6.3. Als Auftragsverarbeiter wahrt der Lizenzgeber die Vertraulichkeit, erfüllt die Artikel 18 Absatz 5, 18.1, 19 und 21 Absatz 3 des Föderalen Gesetzes „Über personenbezogene Daten“, informiert den Lizenznehmer über die Erfüllung der Anforderungen und schützt die Daten. 6.4. Er darf Dritte mit Teilen der Verarbeitung beauftragen. 6.5. Ansprüche gegen den Lizenzgeber wegen Rechtsverletzungen durch Handlungen des Lizenznehmers löst dieser selbst und ersetzt Schäden einschließlich behördlicher Bußgelder.
7. Haftung und Rechtsverletzungen
7.1. Nicht geregelte Fragen und Streitigkeiten unterliegen dem Recht der Russischen Föderation. 7.2. Der Dienst wird „wie besehen“ bereitgestellt; weitergehende Garantien als ausdrücklich genannt werden nicht gegeben. 7.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Handlungen des Lizenznehmers über den Dienst, einschließlich Verletzungen ausschließlicher Rechte.
7.4. Der Lizenznehmer ist für eigene Handlungen und die Nutzung seiner Zugangsdaten verantwortlich, wenn dadurch russisches Recht verletzt oder Schaden verursacht wird. 7.5. Die Haftung des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer ist auf die gezahlte Lizenzvergütung begrenzt.
7.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für rechtswidrige Angriffe auf Sicherheit oder Funktion, Unterbrechungen und technische Fehler, fehlende Verbindung, Maßnahmen von Behörden, gesetzliche Einschränkungen, Handlungen Dritter oder Probleme mit gewählten Zahlungsmethoden.
7.8. Für von Dritten verursachte Nichtverfügbarkeit haftet er nicht. 7.9. Bei Vertragsverletzungen darf er den Zugang bis zur Abhilfe und zum Schadensersatz sperren oder die Vereinbarung durch Nachricht an die registrierte E-Mail beenden. Bei Schäden, behördlichen Warnungen oder Ansprüchen Dritter kann eine Sperrung ohne Erstattung erfolgen.
7.10. Der Lizenzgeber bearbeitet Beschwerden von Rechteinhabern und kann den Zugang von Rechtsverletzern oder strittige Inhalte entfernen. 7.11. Inhalte dürfen auch ohne Begründung entfernt oder vorübergehend gesperrt werden. 7.12. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber vollständig von Folgen eigener Verstöße gegen Rechte Dritter oder gesetzliche Verbote frei.
7.13. Die Website kann auf externe Ressourcen verweisen; für deren Inhalt, Verfügbarkeit und Folgen ist der Lizenzgeber nicht verantwortlich. 7.14. Streitigkeiten sollen zunächst verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht am Sitz des Beklagten. Ein vorgerichtliches Beschwerdeverfahren ist vorgeschrieben.
8. Erklärungen zur Nutzung
8.1. Der Lizenznehmer versichert, über alle Rechte zur Veröffentlichung seiner Inhalte zu verfügen. 8.2. Bei Nutzung einer Funktion, die Textanfragen durch neuronale Sprachmodelle verarbeitet, versichert er, keine Anfragen mit personenbezogenen Daten zu senden.
9. Geltungsdauer und Beendigung
9.1. Die Vereinbarung tritt mit Annahme in Kraft. Für entgeltliche Nutzung gilt sie während des bezahlten Zeitraums, für kostenlose Nutzung während der Testphase und in jedem Fall bis zur Erfüllung der Pflichten beider Parteien.
9.2. Sie kann durch schriftliche Vereinbarung oder einseitige außergerichtliche Erklärung jeder Partei vorzeitig beendet werden. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail; die Beendigung wird am fünften Werktag nach Versand wirksam. 9.3. Gezahlte Vergütung wird außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen nicht erstattet. 9.4. Bei wesentlichen, schweren oder vorsätzlichen Verstößen oder erheblichen Schäden kann der Lizenzgeber kündigen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für juristische Personen und Einzelunternehmer werden Abnahmen, Rechnungen, Berichte und andere Dokumente ausschließlich über elektronische Dokumentenverwaltung mit qualifizierter elektronischer Signatur ausgetauscht. Nach dem russischen Föderalen Gesetz Nr. 63-FZ „Über die elektronische Signatur“ unterzeichnete Dokumente sind Papierdokumenten gleichgestellt.
10.2. Sofern nichts anderes bestimmt ist, erfolgen Mitteilungen schriftlich und per E-Mail über die auf der Website angegebenen beziehungsweise vom Lizenznehmer registrierten Adressen. Die Parteien erkennen E-Mail-Korrespondenz als Beweismittel vor Gericht an.
10.3. Während der Vereinbarung ausgetauschte Informationen einschließlich der Vertragsbedingungen und geschäftlicher Einzelheiten sind vertraulich. Ausgenommen sind rechtmäßig öffentlich gewordene, von Dritten rechtmäßig erhaltene, unabhängig entwickelte oder offiziell freigegebene Informationen. Die Parteien dürfen vertrauliche Informationen während und nach der Vertragsdauer weder offenlegen noch zum eigenen oder fremden Vorteil verwenden.
10.3.2. Forschungsmaterial kann vertraulich sein. Die notwendige Anzeige solcher Inhalte für Teilnehmende über vom Lizenzgeber programmierte Onlinefragebögen ist kein Verstoß gegen die Vertraulichkeit. 10.3.3. Der Lizenznehmer erkennt an, dass Informationen, die er für eine Studie oder zugehörige Leistungen bereitstellt, Teilnehmenden zugänglich werden können.
10.4. Zur Erfüllung der russischen Föderalen Gesetze Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ und Nr. 38-FZ „Über Werbung“ willigt der Lizenznehmer in die Verarbeitung der in Registrierungs- und Kontaktformularen angegebenen personenbezogenen Daten zum Empfang von Hinweisen und Informationsnachrichten per E-Mail oder Messenger ein.
10.5. Für die Zwecke dieser Vereinbarung räumt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber eine einfache, unwiderrufliche, weltweit geltende Lizenz an seinen Bildern, Logos und Marken für die Dauer der ausschließlichen Rechte ein, soweit dies zur Vertragserfüllung nötig ist. Das Eigentum an Kennzeichen und sonstigem geistigen Eigentum verbleibt beim Lizenznehmer und verbundenen Unternehmen.
10.6. Der Lizenzgeber kann die Vereinbarung einseitig ändern. 10.7. Die neue Fassung gilt ab Veröffentlichung auf der Website; weitere Nutzung bedeutet Annahme. 10.8. Bereits gezahlte Vergütung wird durch eine einseitige Änderung nicht erhöht, außer bei abweichender vereinbarter Leistung. 10.9. Personenbezogene Daten werden gemäß der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung verarbeitet.